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Die Aufgaben eines Friedensrichters sind vielfältig. Er bildet die Gerichtsbehörde auf Gemeindeebene und ist dem Bezirksgericht Affoltern als erste und dem Obergericht des Kantons Zürich als zweite Aufsichtsbehörde unterstellt.

Die Friedensrichter und Friedensrichterinnen vermitteln zwischen streitenden oder uneinigen Parteien nach dem bewährten Grundsatz „zuerst schlichten, dann richten“.

Dem Entscheidverfahren geht ein Schlichtungsverfahren voraus. Der Friedensrichter führt den obligatorischen Schlichtungsversuch durch und leitet die Verhandlungen bei:

  • Forderungsklagen / Konsumentenstreitigkeiten (Geldstreitigkeiten)
  • Ansprüchen aus Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag usw.
  • Arbeitsrechtlichen Klagen (Lohn, Überzeit, Kündigung, Arbeitszeugnisse etc.)
  • Unterhaltsklagen
  • Erbrechtlichen Klagen (Testamentsanfechtung, Erbteilungsklagen etc.)
  • Nachbarschaftsklagen (Lärm, Einsprachen wegen Sträuchern, Bäumen und Bauten etc.)
  • Persönlichkeitsverletzungen

Der Friedensrichter ist nicht zuständig bei:

  • Scheidungs- und Trennungsklagen. Dafür ist das Bezirksgericht Affoltern zuständig.
  • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Solche Klagen sind direkt an die Paritätische Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen am Bezirksgericht Affoltern zu richten.

Der Friedensrichter erteilt nach Voranmeldung auch Auskunft über Fragen, die das Vorgehen bei Klagen, Begehren usw. betreffen.


Das Amt des Friedensrichters ist eine grossartige und traditionsreiche Errungenschaft, welche unsere Nachbarländer in vergleichbarer Form leider nur im Ansatz kennen. Die Vorteile eines Schlichtungsverfahrens liegen darin, zerstrittenen Parteien eine Platform zu bieten, ihre Streitigkeiten beizulegen, bevor es zu einer Auseinandersetzung vor Gericht kommt. Der in gewissen Fällen obligatorische Schlichtungsversuch ist für eine bürgernahe und kostengünstige Justiz unverzichtbar. Auf jeden Fall gilt es, dieses einzigartige Institut zu erhalten, zu verteidigen und zu fördern.

Ein guter Friedensrichter zeichnet sich neben einem vertrauenswürdigen Auftreten insbesondere dadurch aus, dass er die lokalen Gegebenheiten kennt, sowie ein natürliches Geschick und die erforderliche Kreativität mitbringt, um zwei Parteien auch dann noch einer Lösung zuzuführen, wenn dies zunächst aussichtslos scheint. Selbstverständlich bedarf ein Friedensrichter auch einer hohen Fach- und Sozialkompetenz, um im Umgang mit den Parteien und allenfalls ihren Anwälten zu reüssieren. Juristische Kenntnisse sind einem Friedensrichter sicherlich nützlich, wichtiger ist aber, dass er die Techniken der Gesprächsführung und des Vermittelns kennt, welche für eine erfolgreiche Streitschlichtung unabdingbar sind.

All diese Eigenschaften und teils naturgegebenen, teils erlernten Fähigkeiten bringe ich mit. Da ich in Obfelden aufgewachsen bin und Obfelden als meine Heimat ansehe, kenne ich die örtlichen Gegebenheiten bestens. Vom Wesen her bin ich ein friedliebender Mensch und war schon als Kind ein Streitschlichter. Mit einer eineinhalbjährigen theoretischen und praktischen Ausbildung zum Mediator habe ich zusätzlich zu meinen Charaktereigenschaften Techniken und Methoden erlernt, die eine Streitschlichtung fördern und unterstützen können. Mein juristischer Hintergrund und meine Tätigkeit als Anwalt bringen es zudem mit sich, dass ich die Friedensrichter in der Region und ihre Arbeit bereits kenne und aus eigener Erfahrung weiss, wo die Kompetenzen und wo die Grenzen der Möglichkeiten eines Friedensrichters liegen.

Aus diesen Gründen bin ich überzeugt, dass ich für das Amt des Friedensrichters von Obfelden besonders geeignet bin. Mit Begeisterung stelle ich mich deshalb zur Wahl. Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn die Obfelder Bevölkerung meine Kandidatur auch im zweiten Wahlgang unterstützt.